Reservierungs- und Mietbedingungen
1.
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. In der Anmeldung bitte den
gewünschten Haustyp angeben. Telefonische Reservierungen sind für beide
Seiten unverbindlich. Sie müssen vom Antragsteller binnen 5 Tagen
schriftlich bestätigt werden (Verfalltermin). Nach der dann zu
erfolgenden schriftlichen Bestätigung durch das Ferienzentrum ist die
Reservierung auch für das Ferienzentrum verbindlich. Kurzfristige
Reservierungen (unter 7 Tagen vor Anreisetag) sind telefonisch
verbindlich. Buchungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Der
Mieter (Urlaubsgast) muss volljährig sein. Minderjährige müssen in
Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten sein. Das Ferienzentrum behält
sich das Recht vor, Buchungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu
verweigern. Der Mietpreis ist auf das Kto. 701 296 900 bei der
Emsländischen Volksbank Haren (Ems) BLZ 266 614 94 einzuzahlen. Bitte
den beigefügten Überweisungsträger verwenden. Bei der Bezahlung bitte
unbedingt die Reservierungsnr. und den Namen der Person angeben, die die
Reservierungsbestätigung erhalten hat.
2.
25% des Mietpreises und evtl. Mietrisikoversicherung müssen nach Erhalt
der Reservierungsbestätigung gezahlt werden. Der Rest 4 Wochen vor
Urlaubsantritt. Die Kosten für den gesamten Geldtransfer gehen zu Lasten
des Mieters (besonders bei Auslandsüberweisungen). In dem Mietpreis ist
die Endreinigung des Hauses und die Bettwäsche nicht enthalten.
3.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages
verbindlich an. Der Vertrag tritt mit Zugang unserer schriftlichen
Bestätigung in Kraft. Der Abschluß verpflichtet die Vertragspartner zu
dessen Erfüllung. Grundlage für den Vertragsabschluss ist die jeweils
gültige Preisliste. Nur die dort aufgeführten Leistungen sind
Vertragsbestandteil. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige
Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nicht Vertragsbestandteil.
4. Nur für Schulklassen:
Die
schriftlich bestätigten, und reservierten Ferienhäuser müssen bezahlt
werden, wenn sie nicht 3 Wochen vor Ankunft schriftlich von einer Seite
storniert werden. Die Bezahlung der gemieteten Ferienhäuser muß bei
Ankunft erfolgen (Zahlungsmöglichkeit: bar oder mit EC-Karte). Änderung
der Buchung muß unter dem Namen des angemeldeten Lehrers erfolgen. Für
jedes gemietete Haus muß bei Anreise eine Kaution gezahlt werden.
5.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Häuser.
Sollten diese nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet,
sich mindestens um gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Sollte ein Haustyp nicht mehr zur Verfügung stehen, ist der Vermieter berechtigt zum selben Preis den vom Preis her nächst höheren Haustyp zur Verfügung zu stellen.
6. Das Haus kann
am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden. Es kann aber nicht
gewährleistet werden, dass das Haus bis 15.00 Uhr schon gereinigt bzw.
kontrolliert wurde. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart wurde, hat das Ferienzentrum das Recht, gebuchte Häuser nach
23.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag muss das Haus bis 10.00 Uhr verlassen und der Schlüssel in der Rezeption abgegeben worden
sein.
7. Am Abreisetag muß die Abreise bis 10.00 Uhr
erfolgen. Bei verspäteter Abreise müssen wir Ihnen pro Haus je
angefangene Stunde 15,00 Euro berechnen, da die Reinigungsfirma ab 10.00
Uhr das Personal für die Reinigung bereitstellt.
8. Jeder
Gast verpflichtet sich, das Inventar und das Mietobjekt pfleglich zu
behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes
durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Der
Gast ist verpflichtet, das Haus gereinigt zu verlassen; dazu gehört
auch: Abwaschen von Geschirr und Kücheninventar, Toiletten reinigen,
Mülleimer leeren und den Müllsack/Müll in die dafür vorgesehenen
Container zu entsorgen.
9. Eine Rückvergütung bezahlter,
aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich. Bei
widrigen Umständen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, sowie
infolge höherer Gewalt, kann von Seiten des Vermieters für die
Einhaltung und Ausübung des Mietvertrages keine Gewähr geleistet werden.
Evtl. Vorauszahlungen oder schon getätigte Gesamtzahlungen können
seitens des Mieters nur im Einvernehmen mit dem Vermieter
zurückgefordert werden.
10. Der Aufenthalt auf dem
Gelände, die Benutzung sämtlicher Spiel,- Sport- und
Unterhaltungseinrichtungen, sowie der Aufenthalt in den Häusern und
allen anderen Gebäuden geschieht auf eigene Gefahr der Mieter und
Besucher. Der Umgang und das Reiten mit den Ponys (ohne Sattel), sowie
die Benutzung der Fahrräder innerhalb und außerhalb des Ferienzentrums
geschieht ebenfalls, auch bei evtl. Aufsicht, auf eigene Gefahr der
Mieter und Besucher. Die Benutzung des Schwimmbades erfolgt auf eigene
Verantwortung, hier ist keine Badeaufsicht. Der Mieter kann keinerlei
Schadenersatzansprüche an den Vermieter stellen. Ebenso entfällt für den
Vermieter die Haftung gegenüber Dritten. Ausgenommen hiervon sind
grober Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters.
11.
Eine Untervermietung der Ferienhäuser ist nicht gestattet. Der Mieter
wird durch Dritte erfolgende Werbung auf dem Hausgrundstück nicht dulden
und untersagt sie. Seine Abwehransprüche – welche Art auch immer –
gegen Dritte erfolgende Werbung, insbesondere Unterlassungsansprüche,
tritt der Mieter an das diese Abtretung annehmende Ferienzentrum ab und
bevollmächtigt dieses, auch in seinem Namen gegen die Dritten
vorzugehen.
12. Haustiere können mitgebracht werden. Die
Gebühr pro Woche entnehmen Sie der gültigen Preisliste. Es ist maximal 1
Hund pro Haus erlaubt. Hunde müssen im gesamten Ferienzentrum und am
Dankernsee an der Leine gehalten werden. Hunde müssen bei der Ankunft in
der Rezeption angemeldet werden. Bei Zuwiderhandlung ist das
Ferienzentrum berechtigt das Vertragsverhältnis sofort zu beenden. Ein
Anspruch auf Erstattung aus dem Vertragsverhältnis durch die vorzeitige
Abreise besteht nicht.
13. Der Leitung des Ferienzentrums
Schloß Dankern bleibt es vorbehalten, bei Zuwiderhandlung gegen die
bestehenden und eventuell noch zu treffenden Vorschriften über das
Verbleiben der Feriengäste im Ferienzentrum zu entscheiden. Das
Ferienzentrum ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Mietpreis
zurückzuzahlen.
14. Das Ferienzentrum ist berechtigt nach
eigenem Ermessen für das gemietete Haus von dem Mieter bei Anreise eine
Kaution zu verlangen. Für verlorene, vergessene oder im Ferienhaus
liegengebliebene Gegenstände übernimmt das Ferienzentrum keine Haftung.
15.
Es darf nur die angemeldete Personenzahl das Mietobjekt benutzen!
Besucher dürfen erst nach Anmeldung im Büro den Platz betreten. Für
Tagesbesuche von Familienangehörigen oder Bekannten gilt der normale
Eintrittspreis vom Ferienzentrum Schloß Dankern. Übernachtungen dieser
Personen im Gebiet des Ferienzentrums müssen gemeldet werden, und dafür
ist der Betrag der gültigen Preisliste pro Person und Nacht zu
entrichten. Eine Belegung des Hauses mit mehr als sieben Personen ist
nicht gestattet. Das Ferienzentrum ist berechtigt, dies jederzeit im
Haus zu kontrollieren. Das Ferienzentrum ist berechtigt, die
Mehrpersonen umgehend aus dem Ferienzentrum zu verweisen. Des weiteren
siehe Punkt 12.
16. Das Aufstellen von Zelten, Partyzelten
oder ähnlichen Einrichtungen auf den Hausgrundstücken ist nicht
gestattet. Das Abspielen von Musikanlagen in/an den Häusern ist
verboten.
17. Bei Umbuchungen, also wenn Sie den
bestehenden Vertrag ändern wollen, z.B. den Termin, und wir damit
einverstanden sind, müssen wir Ihnen die hierdurch entstehenden Kosten
mit € 10,00 anrechnen.
18. Ein Rücktritt vom Vertrag ist
möglich. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von
Mißverständnissen muß der Rücktritt schriftlich erklärt werden.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei uns. Am besten ist die Zustellung per Fax 05932 /
722333. Bitte beachten Sie hier die Vorteile einer
Mietausfall-Regelung (siehe unten).
19. Denken Sie an die
Vorteile der Mietausfall-Regelung. Durch diese Regelung – 3% vom
Mietpreis – erhalten Sie bei Kündigung des Mietvertrages aus einem
triftigen Grund bis 10 Tage vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises und
bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Mietpreises unter Abzug der
Bearbeitungsgebühren (20,- €) zurück.
Die Mietausfall-Regelung tritt bei folgenden Kündigungsgründen ein:
- bei Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Familienangehörigen.
- bei Schaden am Eigentum des Versicherten infolge Feuers, Elementarereignisse oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.
- unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
- Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit.
Änderungen der Kataloginformationen: Für alle Preise und Informationen behalten wir uns Änderungen vor.
Allein die in der Buchungsbestätigung genannten Preise sind verbindlich!

